Warum?
Mit der Verkehrserfassung soll aufgezeigt werden, mit welcher Verkehrsbelastung die Anwohner des Hohen Kreuzes täglich leben müssen. Es soll jedoch hierbei vor allem größtes Augenmerk auf die Kinder des Ortes gelegt werden, da diese nicht vorranging durch die Anzahl der Fahrzeuge, sondern durch die oftmals viel zu hohe Geschwindigkeit dieser, stark gefährdet sind. Die Verkehrserfassung hat zum Ziel einen offenen Dialog über die Gefahren des Verkehrs im Hohen Kreuz zu initiieren und daraus gemeinsam geeignete Maßnahmen zur Reduktion abzuleiten und umzusetzen.
Technischer Hintergrund
Messmethode
Die Messung des Verkehrs erfolgt optisch und kameragestützt mithilfe eines Einplatinenrechners.
Eine Kamera ist hinter einer Fensterscheibe senkrecht zur Fahrbahn gerichtet fest positioniert. Über den bekannten Kamerawinkel und der Entfernung zur Fahrbahn kann über wenige Formeln ermittelt werden wieviel Meter Länge der Straße von der Kamera abgedeckt werden.
Da sich der Abstand je nach Fahrtrichtung ändert, wird dieser Wert entsprechend bei Erkennen eines Fahrzeuges angepasst.

Eine Bildverarbeitungssoftware (OpenCV) überprüft nun jedes Kamerabild und erkennt sich bewegende Objekte. Die Software überprüft wie weit sich das Objekt zwischen jedem Kamerabild auf der Fahrbahn fortbewegt hat und leitet daraus die Geschwindigkeit und die Fahrtrichtung des Fahrzeuges ab.
Der Mittelwert aller Geschwindigkeiten eines Objektes wird, nachdem das Fahrzeug den Kamerabereich verlassen hat, zusammen mit Datum und Uhrzeit sowie der Fahrtrichtung und der Streuung der Messwerte gespeichert.
In dem obigen Auszug aus den Debug-Ausgaben ist beispielhaft erkennbar, wie eine Erfassung von Fahrzeugen abläuft. Nachdem erstmalig ein Fahrzeug von der Software erfasst wurde, wird dessen Position auf der Straße vermerkt und die exakte Erkennungszeit. Mit jedem weiteren Kamerabild wird die Anzahl an Pixel und Metern die das Fahrzeug auf der Straße zurückgelegt hat berechnet und anhand des Zeitunterschiedes zwischen aufeinanderfolgenden Bildern, die Geschwindigkeit abgeleitet. Verlässt das Fahrzeug den Kamerabereich wird der Durschnitt aller Geschwindigkeiten berechnet.
Eingriff in den Verkehr
Die Messmethode ist rein passiv. Es wurden keine Veränderungen an der Fahrbahn oder ähnlichen Einrichtungen am offenen Raum vorgenommen. Durch die verwendete Messmethode kann kein Fahrer abgelenkt oder anderweitig beeinflusst werden.Datenschutz
Da bei der Verkehrsbeobachtung kontinuierlich mengenmäßig hohe Datenmenge verarbeitet werden, war Datenschutz bei der Konzeption ein leitender Aspekt.
Bei der vorgestellten Messmethode werden vorbeifahrende Fahrzeuge mit Hilfe eine Kamera mit mehreren Bildern erfasst. Hierbei ist es durch den verwendeten Kamerawinkel technisch ausgeschlossen die Kennzeichen der Fahrzeuge zu identifizieren. Auch ist durch die Kameraauflösung von 12 MP (4608 × 2592 Pixel) ein Erkennen von Personen ausgeschlossen.
Die für das Ermitteln der Geschwindigkeit erfassten Bilder werden im Arbeitsspeicher des verarbeitenden Rechners abgelegt und nach der Berechnung sofort gelöscht. Es erfolgt keine Speicherung der Fotos. Auch werden keine „Wiederholungstäter“ durch das Speichern von Fotos ermittelt.
Die ermittelten Daten (Geschwindigkeit, Richtung, Datum & Uhrzeit) lassen keinerlei Rückschlüsse zu, mit denen Personen oder Firmen identifiziert werden können.
Evaluation der Daten
Eine Grundlage kann ihr die Bußgeldkatalog-Verordnung liefern. Da jedoch keine Fahrzeugtypen (PKW, LKW) erfasst wurden, wird vereinfacht jedes Fahrzeug als PKW bis 3,5 t, ohne Anhänger bewertet. Hierdurch sind die in den Diagrammen aufgezeigten Zahlen tendenziell zu niedrig, da LKW gemäß Bußgeldkatalog-Verordnung härter bestraft werden.
Bewertung
Pauschal wurde ein Toleranzabzug von 3 km/h verrechnet und gemäß nebenstehender Tabelle pro zu schnellem Fahrzeug ein Bußgeld, Punkte und Fahrverbot berechnet und täglich aufaddiert.
|
Geschwindigkeitsübertretung |
Bußgeld |
Punkte |
Fahrverbot |
|
≤ 10 km/h |
0,- € |
0 |
0 |
|
> 10 km/h |
50,- € |
||
|
> 15 km/h |
70,- € |
||
|
> 20 km/h |
115,- € |
1 |
|
|
> 25 km/h |
180,- € |
1 |
|
|
> 30 km/h |
260,- € |
2 |
|
|
> 40 km/h |
400,- € |
||
|
> 50 km/h |
560,- € |
2 |
|
|
> 60 km/h |
700,- € |
3 |
|
|
> 70 km/h |
800,- € |
Einordnung
Der Ort ist ein Straßendorf an der Landesstraße L1048, welches etwa 2 Kilometer nordwestlich der Stadt Stadtilm liegt. Es hat eine Durchfahrtslänge von rund 400 Metern. Der Ort befindet sich zwischen einer kleinen Senke im Norden und einer kleinen Erhöhung im Süden die einen Höhenunterschied von etwa 20 Meter ausmacht.
Straßen
Die durch den Ort verlaufenden Landstraße verläuft in einer gerade Linie, die auch außerhalb der Ortslage, vor allem in Richtung Norden für etwa 1,2 Kilometer keine Kurven aufweist. Im Jahr 2022 wurde die Landesstraße in Teilen grundlegend saniert und im Bereich der Ortsdurchfahrt neu asphaltiert.
Erst spät ist für Fahrzeuge die Lage des Ortes zu erfassen, da auch beim Erreichen der Ortseingangsschilder kaum Gebäude sichtbar sind. Jedoch nach Passieren des ersten Wohnhauses ist bereits die Ortsausfahrt sichtbar.
Geschwindigkeitsbegrenzungen
Außerhalb der Ortschaft Hohes Kreuz gelten die allgemeinen Regeln des §3 StVO. Etwa 230 m vor dem Ortsschild, aus Marlishausen kommend, wird mit per Verkehrsschild 274-70 die Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h reduziert. Selbiges steht aus Stadtilm kommend etwa 180 m vor dem Ortsschild. Innerhalb der geschlossenen Ortschaft gilt 50 km/h als Höchstgeschwindigkeit gemäß §3 StVO.
Einwohner
Im Ort wohnen aktuell 7 Familien mit 16 Erwachsenen und 5 Kindern.
Aktuelle Maßnahmen
Die einzige Maßnahme die zurzeit gesehen wird, die die Geschwindigkeit verringern soll, ist die Reduktion der Geschwindigkeit außerhalb der Ortschaft von 100 km/h auf 70 km/h durch entsprechende Beschilderung. Die Wirksamkeit dessen kann schwer beurteilt werden, die Anzahl der Raser im Ort ist jedoch auch mit dieser Maßnahme deutlich zu hoch.
Neben dieser statischen Maßnahme werden in unregelmäßigen Abständen durch die Polizei Verkehrsüberwachungen mit Vitronic – Poliscan FM1 durchgeführt, die scheinbar relativ erfolgreich sind. In letzter Zeit werden entsprechende Messungen häufiger durchgeführt und durch Optimieren des Standortes des Lasermessgerätes die Effektivität nochmals gesteigert.
Diese genannten Maßnahmen werden in ihrer Gänze jedoch als unzureichend bewertet. Die vorgelegten Verkehrsdaten zeigen unverkennbar, dass das angegebene Geschwindigkeitslimit regelmäßig und deutlich übertreten wird. Wir fordern ein grundlegendes Überdenken und Neubewerten von verfügbaren Maßnahmen die nachhaltig das Problem überhöhter Geschwindigkeiten im Ort beseitigt.